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Schützen/Freigeben bei der ESt-Erklärung - Programmverbindung zur Wirtschaftsberatung

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letzte Antwort am 31.08.2020 15:49:38 von sprechtner
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pbodack
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Wir setzen in der Kanzlei die Funktionen bei der Einkommensteuer schützen und freigeben ein. Grundsätzlich halte ich dies für eine wertvolle Funktion, da es aufgrund dieser Funktion erst einmal nicht möglich ist den Inhalt einer fertiggestellten Erklärung abzuändern.

In der praktischen Arbeit kommt es aber regelmäßig vor, dass ich auf die Daten dieser Erklärung zurückgreife um eine Planungsrechnung zu machen. Die Funktion blockiert allerdings jegliche Programmverbindung, sodass ich für eine Planungsrechnung jedes Mal das Kalenderjahr auf das sich zugreifen will freigeben muss und anschließend wieder manuell schützen muss.

Meine Frage an Kollegen oder auch die DATEV-Fachabteilung:

Gibt es eine Möglichkeit die Weitergabe an die Wirtschaftsberatung bei dem Blockieren der Programmverbindungen auszunehmen?

Die Weitergabe der Daten an die Wirtschaftsberatung, z. B. ESt-Vorausberechnung verändert nicht den Datenbestand der vorhandenen Einkommensteuererklärung, sondern stellt lediglich die Daten für die Berechnung der Vorauszahlung eines Folgejahres zur Verfügung.

Im Tagesgeschäft kommt es vor, dass ich sogar während eines Telefonats auf die ESt-Vorausberechnung zugreife um meinem Mandanten im Zuge des Telefonats kurzfristig eine Mehrbelastung bei einer entsprechenden Ergebnisveränderung zu berechnen. Mit schützen und freigeben des Datenbestandes ist dies nicht mehr praktikabel bzw. nervt nur noch.

Sollte es noch keine Möglichkeit geben diese Blockierung aufzuheben, dann bitte ich darum, dass dies bei einer der folgenden Programm-Updates Berücksichtigung findet.

Viele Grüße

P. Bodack

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stimpfig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bodack,

bei geschützten Jahren kann eine Programmverbindung nicht durchgeführt werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Weitergabe an die Wirtschaftsberatung bei geschützten Jahren zu ermöglichen. Wir werden Ihre Anregung an unsere Produktentwicklung weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stimpfig

DATEV eG

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cvdl
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Sehr geehrter Herr Stimpfig,

ebenso hilfreich wäre, die Möglichkeit noch eine Auswertung bei geschütztem Datenbestand drucken zu können, da dies auch nicht den Datenbestand verändert, was doch der eigentliche Sinn ist, einen Datenbestand in einer fertigen Steuererklärung zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von der LInden

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stimpfig
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr von der Linden,

zu den neuen Funktionen der aktuellen Version Steuern Basis V 6.5 gehört u.a. der Druck aus geschützten und gesperrten Beständen (siehe auch Info-DB-Dok.-Nr. 1022108).

Sie können jetzt auch aus geschützten Beständen (Jahr/Fall schützen/freigeben) und gesperrten Beständen (Weiteres Jahr öffnen) drucken. Beachten Sie, dass die Elektronische Datenübermittlung aus geschützten und gesperrten Beständen aber nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stimpfig

DATEV eG

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deusex
Experte
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Hallo,

im Prinzip sollte der ganze Datenverkehr aus der geschützten ESt möglich gemacht werden und gut. Letztlich muss doch "nur" die Unveränderbarkeit der Steuererklärung gewährleistet bleiben.

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stbschönecker
Einsteiger
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Hallo,

der Thread ist ja schon etwas älter. Ich hatte aber aktuell nochmal die Rückfrage bei der entsprechenden Abteilung gestellt, weil es echt nervig ist, dass ich für eine Vorausberechnung erst den Bestand entsperren muss, um die Programmverbindung nutzen zu können.

Hier die aktuelle Antwort:

Sehr geehrter Herr Schönecker,

vielen Dank für Ihre Anregung, die wir gerne aufnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Realisierung derzeit nicht vorgesehen ist.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit - neben den vorrangig

zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund:

- Ergänzen des Elektronischen Einspruchs um Einsprüche gegen Bescheide zur gesonderten und einheitlichen

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (voraussichtliche Freigabe: Herbst 2018)

- Verknüpfen von Belegen mit den Erfassungsfeldern im Programm Einkommensteuer (voraussichtliche Freigabe:

Jahreswechsel 2018/2019)

- Gemeinsamer elektronischer Datenaustausch zwischen Kanzlei, Mandant und weiteren Dritten; in einem ersten

Schritt soll der elektronische Belegaustausch zwischen Mandant, Kanzlei und Finanzverwaltung realisiert werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die aktuellen Entwicklungskapazitäten für die oben genannten Themen

verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

DATEV eG

Carlos Agterberg

Das gleiche Thema hatte wir ja schon mit der Druckfunktionalität, die ja glücklicherweise relativ schnell wieder entsperrt wurde. Ich kann nicht verstehen, wie hier solche Entscheidungen getroffen werden konnten bzw. kann ich auch nicht nachvollziehen, dass es ein solch riesiger Programmieraufwand sein soll, die Programmverbindung wieder zu öffnen.

Ich bin kein Programmierer, aber ich stelle mir jetzt einfach mal vor, dass irgendwo im Programm eine WENN-Funktion hinterlegt ist, die abfragt, ob der Bestand gesperrt ist oder nicht und dann die entsprechenden Menüpunkte inaktiv setzt. So würde ich es jedenfalls machen. Wo ist dann das Problem die Menüpunkte wieder freizugeben?

Viele Grüße

Marc Schönecker

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Vielleicht liegt es auch daran, dass die Datev die Wirtschaftsberatungsprogramme sowieso wegen angeblich zu geringer Nutzung still und heimlich verschwinden lassen will (das Anwendernutzungsspähprogramm hat das wohl zurückgemeldet) und deshalb eine Anpassung der Steuerprogramme unnütz ist...

Siehe letzte Info zur Einstellung diverser Programme (Datevfax etc.)

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stbschönecker
Einsteiger
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Bei verschiedenen Programmen der Wirtschaftsberatung kann ich mir das schon vorstellen, dass das Nutzerverhalten sehr gering ist. Aber die Vorausberechnungstools sollten doch schon sehr oft genutzt werden im Anwenderkreis. Da würde mich das Gegenteil schon sehr verwundern.

Ich habe auch noch mit einem Programmierer aus meinem Mandantenkreis gesprochen, der auch grds. der Meinung ist, dass der Zeitaufwand, um die Funktionalität wieder freizugeben, doch von eher untergeordneter Bedeutung sein sollte. Gerade weil es bei DATEV auch mit Sicherheit eine genaue Dokumentation geben sollte, was an welcher Stelle im Programm wie geändert wurde. Daher sollte es durchaus innerhalb sehr kurzer Zeit nachvollziehbar sein, was bei der Einführung der Programmsperre programmiert wurde. Der größte Zeitanteil sollte eher im Bereich der internen Kommunikation und Entscheidungsfindung, "Ja, wir ändern das wieder", liegen.

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sprechtner
Einsteiger
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Auch ich ärgere mich jedes Mal, wenn ich eine Vorausberechnung aus der Einkommensteuer heraus bearbeiten will, dass ich das gesperrte Jahr dafür erst wieder frei geben muss. Leider ist dies auch im Jahr 2020 noch immer so.

Den Sinn verstehe ich nicht.

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letzte Antwort am 31.08.2020 15:49:38 von sprechtner
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