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L+G: Berechnung Entgeltersatzleistung Pflege krankes Kind falsch?

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letzte Antwort am 17.05.2019 09:17:40 von karin64
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sternenreiterin
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bei der Berechnung des ausgefallenen Bruttoentgelts für die Pflege eines kranken Kindes. Die Mitarbeiterin bekommt einen Monatslohn von 981 € und arbeitet 5 Tage die Woche von Dienstag bis Samstag. Die Berechnung für einen Tag Fehlzeit wegen der Pflege eines kranken Kindes (Ausfallschlüssel PK im Kalender) im Februar belief sich auf 98,10 €, obwohl es nach Tagen ja nur die Hälfte sein dürfte (20 Arbeitstage im Februar). Im Oktober letzten Jahres war das Kind zwei Tage krank, hier berechnete das Programm ein ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt von 32,70 €. Kann mir jemand erklären, wie das zustande kommt? Gebe ich irgendwo etwas falsch ein? Leider ist das nun erst aufgefallen.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

icko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 14
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Das Programm rechnet mit 30 Tagen - nicht mit den Arbeitstagen.

981,00 / 30 = 32,70 EUR pro Tag.

Dies ist über den Ausfallschlüssel zu steuern der beim Mandant bzw. auch beim Mitarbeiter hinterlegt werden kann.

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sternenreiterin
Aufsteiger
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Danke erst mal wegen der Erläuterung der Tage, das wusste ich nicht. Dann ist die Berechnung im Oktober letzten Jahres ja auch falsch, da war das Kind zwei Tage krank und der Mitarbeiterin hätten demnach 2 x 32,70 € abgezogen werden müssen und jetzt im Februar nur 32,70 €. Wo hinterlege ich denn diesen Ausfallschlüssel? In der Kalendererfassung habe ich "PK" eingegeben und lt. Mandantendaten erfolgt die Kürzung nach Tagen. Bin noch etwas ratlos, sorry.

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

haben Sie im Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten eine Abweichende Formel für die Teilmonatsberechnung hinterlegt?

Falls nicht: Welche Umrechnungsformel bei Ausfall von volle Tagen ist unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter genau hinterlegt?

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft
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sternenreiterin
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Hallo,

nein, im Mitarbeiter wurde nichts geändert, es gelten die Mandantendaten.

Unter Abrechnungsparameter ist hinterlegt: Betrag * zu zahlende Kalendertage/30.

Für Februar habe ich die Berechnung mittlerweile verstanden: 981 * 27/28, hier stimmt mein Bruttobetrag.

Im Oktober letzten Jahres hingegen müsste die Rechnung ja lauten: 981 * 28/30, da das Kind zwei Tage krank war. Das Programm rechnet aber mit 29 SV-Tagen, da es anscheinend die zwei Tage von den tatsächlichen Kalendertagen (nämlich 31) abzieht. Oder übersehe ich etwas?

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

die hinterlegte Formel lautet: Betrag x zu bezahlende Kalendertage / 30 Tage.

Die Ermittlung der bezahlten Kalendertage findet anhand der tatsächlichen Kalendertagen statt.
D. h. in Ihrem Beispiel mit Monat Oktober nimmt das Programm die tatsächlichen Kalendertage für Oktober (= 31) minus die eingegebenen Kürzungstage mit dem Ausfallschlüssel PK (= 2), ergibt 29 bezahlte Kalendertage für Oktober.

Somit lautet die Berechnung für Oktober laut Formel: <Betrag> x 29 / 30. Die Kürzung erfolgt somit für 1 Tag.


Die Kürzung von 2 Tagen bei einem Monat ungleich 30 Tage erfolgt mit der Formel "Betrag x zu bezahl. Kalendertage / tatsächl. Tage".


Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

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sternenreiterin
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Guten Morgen,

ok, vielen Dank. Dann weiß ich nun, worauf ich demnächst achten muss

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c_bell
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Liebe Community,

ich möchte hier mit einem aktuellen Problem unsererseits diesen Thread nochmal nach oben holen:

In unserem Fall konnte ich die Ermittlung des Ausfall-Bruttos für einen 5-tägigen Kind-Krank-Zeitraum (7.-11.2.) im Februar nach der beschriebenen Methode nachvollziehen.

Nun bekam der betreffende Mitarbeiter am Ende des Monats Februar allerdings noch eine rückwirkende Brutto-Gehaltsanpassung zum 01.02. in Höhe von rd. 155 EUR.

Daraufhin wurde die alte EEL storniert (Brutto rd. 600 EUR, netto 333 EUR) und eine korrigierte EEL generiert (Brutto 636 EUR, netto 468 EUR (?!?)).

Das ausgefallene Brutto-Entgelt konnte ich rechnerisch korrekt nachvollziehen, aber wie kommt dieser i.Vgl. dazu exorbitant höhere Netto-Ausfallbetrag zustande?

Am Kind-krank-Zeitraum hat sich nichts verändert. Auch sonst sind keine weiteren Änderungen am Entgelt vorgenommen worden, außer eben der besagten Anpassung. Wie gesagt, Brutto lässt sich alles hervorragend nachvollziehen.

Welche Berechnungsgrundlage gilt denn für den ausgefallenen Netto-Verdienst? Ich habe angenommen, sie beruht auf der gleichen wie der Brutto-Betrag…

Vielleicht hat jemand hierzu eine Idee.

Vielen Dank im Voraus.

C. Bell

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sue
Aufsteiger
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Guten Abend,

haben Sie schon einmal die Steuerklasse überprüft?

Ohne genauere Werte zu haben, könnte es sich um einen Steuerklassenwechsel von 5 nach 3 handeln, der bei der ersten Berechnung noch nicht zurückgemeldet war.

Viele Grüße

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c_bell
Einsteiger
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Hallo sue,

dies trifft leider nicht zu. Die Steuerklasse ist seit 01.02.2018 unverändert.

Gruß

C. Bell

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo C. Bell,

das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt ist die Differenz vom Netto-Arbeitsentgelt aus dem ungekürzten Brutto abzüglich des Netto-Arbeitsentgelts aus dem gekürzten Brutto.

Mit Lohn und Gehalt wird dies automatisch gemäß folgendem Schema ermittelt:

  1. Berechnung des ausgefallenen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Entgelts
  2. Berechnung eines fiktiven Brutto-Entgelts, das sich ergeben hätte, wenn das Kind nicht krank gewesen wäre (gleichzeitig aber alle anderen etwaigen Entgeltausfälle erfolgt wären): tatsächlich laufendes SV-pflichtiges Brutto-Entgelt + ausgefallenes Brutto-Entgelt
  3. Berechnung eines fiktiven Netto-Entgelts aus dem fiktiven Brutto-Entgelt
  4. Ermittlung des tatsächlichen Netto-Entgelts aus dem tatsächlichen laufenden SV-pflichtigen Brutto-Entgelts
  5. Die Differenz der Netto-Entgelte ist das zu meldende ausgefallene Netto-Entgelt.

Zur Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts müssen fiktiv die Beitrags- und Steuerlast, unter Berücksichtigung der entsprechend anteiligen SV- und Steuertage, ermittelt werden. Eine fiktive Berechnung der Beitrags- und Steuerlast ist notwendig, weil z. B. beitragspflichtige Anteile von Einmalzahlungen oder die Besonderheiten innerhalb der Gleitzone nicht bei der Ermittlung des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts berücksichtigt werden dürfen, welche in den tatsächlich abgerechneten Werten enthalten sein können.

Bei der Fiktivberechnung wird im Hintergrund jeweils eine Lohnabrechnung ohne das pflege kranke Kind und eine mit dem pflege kranken Kind erstellt.

Prüfen Sie in der Mitarbeiterauswertung Lohnkonto die Brutto-Netto-Werte. Dort sehen Sie das ermittelte Gesamtbrutto und den Nettoverdienst vor und nach der Nachberechnung.

Informationen erhalten Sie auch in folgenden Informationsdokumenten:

Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles

DÜ-Protokolle Entgeltersatzleistungen (EEL) - Erläuterungen (Lohn und Gehalt)

Entgeltersatzleistungen (EEL)

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_bell
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Prüfen Sie in der Mitarbeiterauswertung Lohnkonto die Brutto-Netto-Werte. Dort sehen Sie das ermittelte Gesamtbrutto und den Nettoverdienst vor und nach der Nachberechnung.

Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank auch für Ihren Beitrag.

Diese "Vor-/Nachberechnung" auf dem Lohnkonto hätte ich gern sehen. Beim betreffenden Mitarbeiter finde ich dazu nichts:

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ich dachte, dass Sie eine Nachberechnung durchgeführt haben. Dies habe ich falsch verstanden. Bei einer erneuten Lohnabrechnung (z. B. 02/2019) werden die zuletzt ermittelten Werte im Lohnkonto angedruckt. Es wird keine Nachberechnung ausgewiesen.

Das Lohnkonto, welches mit der Lohnabrechnung ohne die Gehaltsanpassung erstellt wurde, können Sie sich auf der Mandantenebene aufrufen.

Wählen Sie unter Mandant | Ausgeben… das Auswertungspaket "Ersetzte Auswertungen". Fügen Sie die Auswertungen zu den ausgewählten Auswertungen hinzu. Öffnen Sie das Lohnkonto, welches zum Zeitpunkt der Lohnabrechnung ohne die Gehaltsanpassung erstellt wurde. Vergleichen Sie die Brutto/Netto Werte. 

Unter "Ersetzte Auswertungen" befinden sich die ursprünglichen Auswertungen, wenn diese durch eine Wiederholungsabrechnung geändert wurden. Enthalten sind die Auswertungen Brutto/Netto, Lohnkonto, Buchungsbeleg und Urlaubsrückstellung, wenn diese vorliegen.

Viele Grüße 

Nina Schöneweis 

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karin64
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Guten Morgen Frau Schöneweis,

da ich hier neu bin und nicht genau weiß wo ich eine Diskussion starte, hänge ich mich mal hier dran, da es mein Thema betrifft.

Ich habe eine Problem bei der Berechnung des PK.

Ich musste 2 Tage im Februar mit PK abrechnen, leider im Abstand von 2 Monaten:

Punkt 1:

Kalendereintrag PK 06.02.2019 (in Lohnabrechnung März 2019): 1.451,99 brutto......das Entgelt-Ergebnis € 145,20 = 10% vom brutto

keine Ahnung wie das kommt......

Punkt 2:

Kalendereintag PK 07.02.2019 (in Lohnabrechnung Mai 2019): 1.451,99 brutto.......

das Entgelt-Ergebnis € 48,40 (1.451,99 durch 30 Tage = € 48,40) hört sich besser an....:-)

Ich bin echt ratlos, vieleicht kann mir jemand helfen....

VG

Jutta Kath

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letzte Antwort am 17.05.2019 09:17:40 von karin64
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