Hallo, wir haben seit 01.09.2017 Lohn über Lodas abgerechnet, jetzt hat sich Soka Bau gemeldet, dass Baulohn zu machen ist. Da wir dies im Hause nicht bearbeiten, macht dies nun extern ein Büro. Muss ich jetzt MA ab 01.09.17 wieder abmelden ?*
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich hatte mal so einen Fall , da habe ich die Abrechnungen rückwirkend geändert. Für 2017 ist dies ja über Lodas noch möglich, in dem Sie rückwirkend den Mandant auf Baulohn schlüsseln. Wichtig ist , das evtl. genommener Urlaub dann mit den entsprechenden Baulohn Lohnart (508) abgerechnet wird, damit eine Erstattung möglich ist. Dadurch können Sie die Nachzahlung an Soka zumindest etwas mindern...
Gruß
Wolfram
Hallo Herr Wiesner,
wir machen keinen Baulohn, denke das ist nicht die Lösung für mich.
Gruß
Brigitte
Ok, wenn die externe Abrechnungsstelle auch Lodas verwendet können Sie ja das Mandat übetragen und die Abrechnungstelle kann die Änderungen vornehmen.. wenn nicht ist es natürlich aufwendiger..
Für wieviele Mitarbeiter sind denn die Abrechnungen erstellt worden?
Es ist nur einer !
Wenn es nur einer ist, soll der neue Abrechner die Abrechnung ab Beginn erstellen, das ist sicher der einfachste Weg.