Hallo, eine Frage zur Stundenermittlung.
Ich habe ein Unternehmen mit über 60 AN. Gehaltsempfänger und Stundenlohnempfänger.
Wie kann ich am einfachsten die Stunden für die Unfallversicherung für alle AN hinterlegen, damit sie korrekt auf der Meldung für die Unfallversicherung gemeldet werden. Zur Zeit werden die geleisteten Stunden und wöchentl. AZ bei den Stundenlohnempfängern doppelt ausgewiesen auf der Unfallauswertung 420.
Was kann ich tun damit korrekt gemeldet wird.
Christine
Hallo Christine,
in diesem Fall sollte geprüft werden, ob es in dem Mandanten mehr Stundenlöhner oder mehr Gehaltsempfänger gibt.
Wenn mehr Stundenlohnempfänger angestellt sind, hinterlegen Sie unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Unfallversicherung / Mitgliedschaft als Verfahren zur Stundenermittlung „Anwesenheitsstunden". Abweichend schlüsseln Sie dann für die Gehaltsempfänger unter Personaldaten / Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung das abweichende Verfahren zur Stundenermittlung mit „wöchentliche Arbeitszeit".
Falls Sie mehr Arbeitnehmer mit Festgehältern abrechnen, hinterlegen Sie in den Mandantendaten das Verfahren zur Stundenermittlung mit „wöchentlicher Arbeitszeit" und abweichend in den Personaldaten „Anwesenheitsstunden" für alle Stundenlöhner.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
die Anwesenheitsstunden werden dann woher gezogen?
Ich habe einen Mandanten wo ich nur über die Bewegungsdaten ( z.B. im November 20 Stunden) eingebe.
Wird dieser Wert dann zur Berechnung genommen?
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Kretschmer
Hallo Frau Kretschmer,
die Anwesenheitsstunden werden dann durch die gebuchten Stunden in den Bewegungsdaten ermittelt.
Gruß
Björn Niggemann
Danke Herr Niggemann für diese schnelle Antwort.
Jetzt aber noch eine frage,
was mache ich wenn ich Stundenlöhne habe, aber bei denen über die Bewegungsdaten gleich die Gehälter eingetragen werden?
Dann dürfen Sie bei diesen Mitarbeitern die Stundenermittlung nicht auf "Anwesenheitsstunden" umstellen sondern bei der wöchentlichen Arbeitszeit lassen.