Hallo Frau Mesletzky, wenn ich die Anforderung der Statistischen Ämter richtig verstehe, ist die Abgabe der Sondererhebung -anders als die Verdienststrukturerhebung- eine freiwillige Abgabe und muss nicht zwingend abgegeben werden. Da wir aber auch Mandanten haben, die die Daten durchaus angeben wollen (insbesondere auch wegen der Frage zu dem erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand nach Einführung des Mindestlohns) hatte ich vor einigen Tagen mal mit der DATEV hierzu telefoniert. Dort teilte man mir mit, dass es derzeit noch in Prüfung ist, ob diese Meldung überhaupt umgesetzt würde und es daher aktuell noch nicht gesagt werden kann, ob dies überhaupt über das Programm eingereicht werden kann. Ich hoffe, dass dies möglichst bald entschieden wird und wir auch bei einer abschlägigen Entscheidung eine Info hierzu erhalten. Viele Grüße Uwe Lutz
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