Hallo Herr Kroll, besten Dank für Ihre Ausführungen. Das Problem liegt daran, dass im EU kaum noch Umsätze vorhanden sind, da die GbR die überwiegende Zeit in Anspruch nimmt. Daher sind im EU Verluste vorhanden, die das Finanzamt nun nicht mehr anerkennen möchte. Offensichtlich gibt es dann aber keine Möglichkeit hier die Einnahmen zu verlagern, wenn die Ertragsteuer immer im Rahmen der GbR entsteht.
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