Hallo zusammen, in Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit den Bruttolohn auf der Abrechnung auszuweisen und gleichzeitig die tatsächlichen Anwesenheitsstunden des Mitarbeiters im digitalen Lohnnachweis zu melden. Hierfür ist es notwendig, bei den betroffenen Mitarbeitern unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Reiter "Unfallversicherung" das abweichende Stundenermittlungsverfahren "Anwesenheitsstunden" zu hinterlegen. Damit die tatsächlichen Anwesenheitsstunden von Lohn und Gehalt ermittelt werden können, erfassen Sie die Stunden im Kalender des Mitarbeiters mit dem Ausfallschlüssel 1 - Zeitlohn. Die Anzahl der errechneten Stunden werden dann auf dem digitalen Lohnnachweis ausgewiesen. Beachten Sie, dass der digitale Lohnnachweis bei einer rückwirkenden Korrektur ggf. nicht storniert und neu erstellt wird. Eine Nachberechnung der Stunden hat nur Auswirkungen auf den digitalen Lohnnachweis, wenn von der BG der Beitragsmaßstab 2 - Arbeitsstunden zurückgemeldet wurde. Weitere Informationen zu den Stundenermittlungsverfahren in Lohn und Gehalt finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021304 unter dem Punkt 2.6. Viele Grüße Selina Heubeck Personalwirtschaft DATEV eG
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