Hallo JD, in LODAS rechnen Sie die "gekürzte" Sozialabfindung ab. Der Betrag, der an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden soll, wird nicht in LODAS berücksichtigt. Informationen und Beispiele zur Abrechung einer Abfindung finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303149 - Abfindung (Beispiele für LODAS). Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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