Hallo Frau Waschinski, wenn die Beträge nur noch an den Arbeitnehmer überwiesen werden sollen würde ich hier die Bankverbindung vom Arbeitnehmer eintragen. Die Arbeitgeber-Anteile werden im Nettobereich nicht mehr aufgeführt, seit dem die neue Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft getreten ist. Diese gehören nicht zu den Pflichtangaben auf der Abrechnung und führen seit dem auch immer mal wieder zu Verwirrungen. Gruß B. Niggemann
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