Hallo zusammen, es stellt sich doch grundsätzlich die Frage was passiert, wenn man Buchungssätze verändert bzgl. der Sanktionen seitens des FA's. Wenn man bei einer Betriebsprüfung die Ursprungsdatei vorweisen kann, die Vorgehensweise von Änderungen schlüssig in einer SOP dokumentiert und auf alle Fälle mit dem Senden der USt-VA festschreibt, dann sollten zugünftige Auseinandersetzungen mit dem FA keine Chance haben. Wenn aber wild in den Buchungssätzen herumgepfuscht wird, dann hat man natürlich ein Problem. Der Versuch seitens der Behörden zurück zum handgeschriebenen Journal sich zu bewegen, wo jede Veränderung sichtbar war, ist eine ausgesprochen anspruchsvolle Forderung. Hierzu müssten vor allem die liefernden Programme zu einem Standard verdonnert werden, nicht nur der Import. Grundsätzlich wird doch unterstellt, dass man böswillig Buchungssätze verändert um Steuerhinterziehung zu begehen. ODER, dass schlecht ausgebildete Kräfte die Buchhaltung bearbeiten und unwissentlich Buchungssätze (mit wesentlicher Steuerauswirkung) verschwinden lassen, etc. Diese Unterstellung müsste vom Finanzamt erst mal nachgewiesen werden. Nach wie vor sollte der gesunde Menschenverstand eingeschaltet werden und nicht prinzipientreu irgendwelchen Vorschriften gefolgt werden. Ich wundere mich auch über die Steuerberater und ihren Organisationen, dass diese das Thema nicht deutschlandweit aufgreifen und sich in Berlin beschweren. Entweder ist das schlechte Gewissen doch ziemlich stark oder man ist so weit weg von der Bearbeitung einer Buchhaltung (dem Grundstock jeder betriebswirtschaftlichen Entscheidung), dass kein Verständnis für die Alltagsprobleme der Buchhaltungskräfte vorhanden ist. Die Wertschätzung der Buchhaltungsarbeit drückt sich ja auch in Form der Bezahlung aus !! Bedeutet: Endgültig muss der Chef die Vorgehensweise festlegen - und zwar machbar - zusammen mit dem Mandanten !!
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