Haben Sie einmal im Unternehmen online nachgesehen ob die Belegstapel dort auch schon festgeschrieben worden sind. Wenn Sie bzw. Ihre Mandanten in der erweiterten Version arbeiten, können meines Wissens nach die Belegstapel festgeschrieben werden. So wie die DATEV uns beim Festschreiben in Kanzlei-Rechnungswesen bevormundet, halte ich es für möglich, dass nur eine bestimmte Anzahl von Belegstapeln existieren dürfen, die nicht festgeschrieben sind. Ist aber nur eine Idee / Ein Vorschlag.
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