Hallo Frau Beer, OK, ich war nur über die "kalendertägliche Abrechnung" gestolpert. Dann müssen Sie -wie Herr Hecker schon in seinem ersten Beitrag schrieb- klären, was denn rechtlich hier passt (betriebliche Übung, sofern kein Tarifvertrag, Betriebsvereinabrung oder Einzelvertrag greift). Frage wäre noch in dem Zusammenhang, wie das denn bei Einstellung der Mitarbeiterin erfolgte (sofern diese nicht zum 1. vorgenommen wurde) oder wie ggf. Kürzungen bei zwischenzeitlich erfolgten Unterbrechungen (sofern diese vorlagen) berechnet wurden. Wenn dort auch mit 30 Tagen gerechnet wurde, hat die Mitarbeiterin daraus ja ggf. auch einen Vorteil erlangt. Viele Grüße Uwe Lutz
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