Hallo, wenn Sie die Unfallversicherungswerte rückwirkend ab Januar 2017 ändern mussten, erhalten Sie mit der nächsten Lohnabrechnung eine neue kumulierte Auswertung 420, welche die geänderten Werte mit enthält. Eine erneute Erstellung der damaligen Auswertung 420 ist nicht möglich. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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