Hallo kk_, in Eigenorganisation comfort steuert das Umsatzsteuerdatum welcher der gültige Steuersatz ist. Für die Ermittlung in Kanzleirechnungswesen wird bei den übergebenen Rechnungen das Belegdatum herangezogen. Die Rückdatierung von Rechnungen muss daher immer über das Umsatzsteuer- und das Belegdatum erfolgen. Wenn Sie in Ihren Rechnungsmustern mit Standardplatzhaltern arbeiten müssen Sie dort nichts anpassen. Details finden Sie in unserem InformationsdokumentHinterlegung der gesenkten Umsatzsteuersätze im Rahmen des Konjunkturpakets in Eigenorganisation comfort Schöne Grüße aus Nürnberg Oliver Ruf DATEV eG
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