Hallo,
lt Info-Datenbank 1009342 muss das Rechnungsformular standardmäßig nicht angepasst werden bzgl Konjunkturpaket. Seither existiert in unseren Kanzlei-Rechnungsformularen aber kein Leistungsdatum, sondern nur ein Rechnungsdatum und ein Leistungszeitpunkt z.Bsp. aus dem Teilauftrag. Nach Einlesen der Schnittstellen Sätze FIBU aus EO comfort, wird das Leistungsdatum aber bisher nicht gefüllt.
Genügt der Leistungszeitpunkt auf der Rechnung - wird der Leistungszeitpunkt dann für das Leistungsdatum in Kanzlei-Rewe herangezogen und automatisch gefüllt? Oder ist noch ein Leistungsdatum in die Rechnungsformulare aufzunehmen?
Mir ist bewusst, dass vor Service-Release keine Änderungen vorgenommen werden aber da wir Anfang Juli gleich Rechnungen fakturieren müssen, wollte ich sicher gehen ob wir evtl schon unsere Rechnungsformulare oder sonstige Vorkehrungen für das Leistungsdatum vornehmen können.
Für ein zeitnahes Feedback / Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar 🙂
Viele Grüße, K.Keller
Hallo kk_,
in Eigenorganisation comfort steuert das Umsatzsteuerdatum welcher der gültige Steuersatz ist. Für die Ermittlung in Kanzleirechnungswesen wird bei den übergebenen Rechnungen das Belegdatum herangezogen.
Die Rückdatierung von Rechnungen muss daher immer über das Umsatzsteuer- und das Belegdatum erfolgen.
Wenn Sie in Ihren Rechnungsmustern mit Standardplatzhaltern arbeiten müssen Sie dort nichts anpassen.
Details finden Sie in unserem InformationsdokumentHinterlegung der gesenkten Umsatzsteuersätze im Rahmen des Konjunkturpakets in Eigenorganisation comfort
Schöne Grüße aus Nürnberg
Oliver Ruf
DATEV eG