Zuschlag Leistungsentgelt 2% Fest Bezug in unserem Unternehmen gilt ein neuer AVR. Darin ist ein Zuschlag für Erhöhungsstunden vorgesehen: EG 1 bis 9b :25% EG 9c bis 15: 10% Nach dem neue TVöD ist ein solcher Zuschlag vorgesehen, wenn die Wochenarbeitszeit freiwillig erhöht wird, z.B. von 40 auf 42 Stunden. Die Informationen, die ich dazu gefunden habe, sind leider nicht vollständig. Daher meine Fragen: 1)Muss für diesen Zuschlag die Stammlohnart 780 verwendet werden, oder gibt es eine andere Stammlohnart ? 2) Wie ist Zuschlag steuer und sv zu behandeln? Muss der Zuschlag steuerfrei uns SV pflichtig abgerechnet werden, oder ist er normal St-und SV-pflichtig? Vielen Dank für eure Hilfe! Der Beitrag wurde der Kategorie "LODAS" zugeordnet. Bearbeitet durch @Sabrina_Simmerlein .
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