Und noch eine Frage zur ZM: Falls es sich statt um einen US-Lieferanten um einen EU-Lieferanten handeln würde und dieser aufgrund der fehlenden USt-IdNr. keine entsprechende ZM abgibt, während wir in Deutschland § 13b erklären: Entsteht dadurch tatsächlich ein Widerspruch bzw. ein Problem? Oder ist die ZM des Lieferanten für unsere eigene Verpflichtung nach § 13b letztlich nicht entscheidend? Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
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