Ich würde an einen Anwalt verweisen. Solange muss der Sachverhalt ruhen. Arbeitsrechtlich kann und darf ein Steuerberater nicht beraten. Die Angelegenheit wäre mir persönlich, als Lohnsachbearbeiter, zu heiß. Problematisch ist ja auch das bereits ausgezahlte Urlaubsgeld. Wenn es nur in der Abrechnung steht, aber nicht ausgezahlt wurde, wäre es weniger dramatisch das zu korrigieren. Von wem sind die zu viel gezahlten Beträge zurück zu fordern? Oder rechnet man dann zusätzlichen Arbeitslohn ab? Wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag festgelegt ist, dass das AV mit Bewilligung einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente beendet wird, dann kann man das rückwirkend tun, oder man geht auf Kulanz und beendet erst jetzt mit Bescheiddatum.
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