Er wird wie ein regulärer Gesellschafter/Geschäftsführer angelegt. (PGR 900 und BGS 0000) Für den Krankenversicherungsbeitrag brauchst du von ihm einen Nachweis seiner gesetzlichen KV mit der Beitragshöhe. Die GmbH kann dann freiwillig den halben Anteil der KV/PV übernehmen. (Muss beschlossen und festgehalten werden) Dieser halbe Anteil kannst du dann als Bruttobezug (eigene Lohnart mit Stammlohnart LA200 anlegen) bei ihm hinterlegen. Wenn jetzt die Zahlung direkt durch die GmbH an die Krankenkasse erfolgen soll, dann musst du zusätzlich einen Nettoabzug in der Gesamthöhe bei ihm hinterlegen, sodass der Gesamtbetrag einbehalten wird. Wenn die GmbH eine Einzugsermächtigung mit der Krankenkasse hat, dann passt das. (Konto vom Nettoabzug + Zahlung sollte in der Fibu aufs gleiche Konto gehen, damit es immer auf 0 ist bzw. Abweichungen immer stets zeitnah auffallen und geklärt werden können) Ohne Sepa Mandant besteht optional in LODAS eine individuelle Überweisung für den Nettoabzug zu hinterlegen. Wichtig: Die Nettoabzugslohnart sollte möglichst nicht bei anderen genutzt werden, sondern nur für diesen einzelnen Mitarbeiter/Geschäftsführer.
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