Guten Tag in die Runde und zunächst herzlichen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Ich glaube, dass ich mich nicht immer klar ausgedrückt habe und / oder mir teilweise selbst auf der Denkwegleitung stehe. 1. Die anteilige Kostenübernahme für das Leihfahrzeug während der Reparaturphase beruht darauf, dass die Mitarbeiterin dienstlich ein Fahrzeug benötigt. Gesamtrechnung: 220,- €, Kostenübernahme vom Arbeitgeber: 150,- € - diese habe ich nicht als geldwerten Vorteil erfasst . - falsch? die restlichen 70,- € habe ich als Nettoabzug in der Gehaltsabrechnung erfasst. 2. gefahrene Kilometer Da die Reparatur sich über das Pfingstwochenende hingezogen hat, wurden von den gesamt-gefahrenenen Kilometern = 535 KM nur 23 Kilometer dienstlich gefahren, der Rest =512 KM waren privat. Die Kostenermittlung dafür: privat gefahrene Kilometer privat / Gesamtkilometer x Gesamtkosten sind als Wert 210,54 € als geldwerter Vorteil abzurechnen, richtig? Also würden insgesamt 280,54 € als geldwerter Vorteil anfallen? Das wäre mehr als die Gesamtkostenrechnung der Werkstatt. Oder werden die 70,-€ Eigenanteil der Mitarbeiterin zunächst bei der KM-Berechnung abgezogen? Herzlichen Dank im Voraus Petra Beyer
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