Wenn der Erbschein besagt, dass es 3 Erben sind, dann würde ich das dementsprechend aufteilen. Man weiß nie ob bei der Familie irgendwelche Streitigkeiten herrschen und einer dem anderen das Geld nicht gibt und du als Arbeitgeber haftest dafür. Alternativ können 2 Erben dir auch eine Erlaubnis geben, das Geld an eine Person auszuzahlen. Bezüglich Steuerklasse ist es korrekt, das du die 6 nehmen musst, wenn derjenige bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis steht und die reguläre Steuerklasse bereits woanders genutzt wird. Man sollte für den Erben dementsprechend für 1 Tag eine ELSTAM Anmeldung machen.
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