Hallo @schmulz Darf ich fragen, ob in eurem Fall nach inzwischen drei Jahren das Geld aus Spanien zurückerstattet wurde? Ich habe dasselbe Problem. Mit OSS-Meldung 2. Quartal 2022 wurden über 5.000 € an Spanien gemeldet und gezahlt, für Umsätze auf den Kanaren. Danach festgestellt, dass diese umsatzsteuerlich Drittland sind. Mit Meldung 2. Quartal 2023 eine Korrektur abgegeben, die nur diese Umsätze, mit einem Minus enthält. Zum 01.07.23 wurde der Mandant dann vom OSS-Verfahren abgemeldet. Verrechnung also unmöglich. Dann ging die Odyssee los. - E-Mail BZSt, Rückmeldung nach zwei Monaten mit der Antwort "nicht zuständig" - E-Mail nach Spanien (auf Englisch), keine Antwort - Brief nach Spanien (auf Englisch und von einem Dolmetscher übersetzt), keine Antwort - EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN nach Spanien, keine Antwort Der Rückschein liegt seit 05.08.24 vor. Seitdem NICHTS. Das kann doch alles nicht wahr sein und lässt mir einfach keine Ruhe. Ich würde es gerade noch verstehen, wenn nicht eine offizielle OSS-Meldung mit einem dicken Minus abgegeben worden wäre. Aber dieses Dokument liegt irgendwo vor und keiner kümmert sich darum. Also, ich würde mich freuen wenn ihr Erfolg hattet und wenn ja, bin ich über jeden Tipp dankbar.
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