Hallo Zusammen, einem Geschäftsführer steht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Wettbewerbsverbots die Zahlung einer Karenzentschädigung zu. Diese soll statt monatlich, einmalig (sonstiger Bezug) ausgezahlt werden. Die Lohnart dazu ist angelegt. Bei der Probeabrechnung entsteht allerdings ein hoher Abzug für die Lohnsteuer, einiges höher als die Abrechnung als Abfindung. Warum ist das so? Vielen Dank für eure Unterstützung Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier nach Personalwirtschaft verschoben.
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