Moin, Sie schreiben: Keine Berechnung der Vorauszahlungen / Anpassungsantrag: wir geben keinen Vorschlag zur Anpassung aus, wenn nicht alle 4 Quartale erfasst sind, weil wir dann eine falsche Höhe der neu festzusetzenden Vorauszahlungen angeben würden. Wir wissen, dass unser Hinweis noch nicht aussagekräftig ist und passen ihn in Kürze an. Könnte es bei Ihren Mandanten daran liegen? Leider ist es nicht möglich nach dem Abruf von VaSt die EStVZ manuell im Programm "Steuervorauszahlung" anzupassen. Daher sind nur 3 Quartale angegeben und es wird nix berechnet. Das vierte Quartal ist leer, was falsch ist, es müsste als "Ausstehend" eingetragen werden, das ist aber grau und nicht manuell möglich. Die GewSt kann in meinem Fall nicht abgerufen werden, also manuell eingetragen, das 4. Quartal ist als "Ausstehend" bezeichnet, dann wird richtig berechnet. Das ganze ist schlicht falsch programmiert.
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