Hallo Community, ich vermiete ein Haus und wollte im Zuge dessen gerne die Bewerbungsunterlagen meiner potentiellen Mieter prüfen lassen. Mit dem Hintergrund, dass ich eine Vollmacht von den jeweiligen Bewerbern bekommen habe, habe ich mich in Steuerkanzleien informiert, ob diese an Hand des VKZ (Verarbeitungskennzeichen oben rechts im Eck) die Echtheit eines Lohnzettels überprüfen können. Einige haben mir gesagt, dass das ohne weiteres möglich wäre, andere wiederum beteuern, dass ein Lohnzettel ausschließlich dann in Datev abrufbar ist, wenn der (in meinem Fall) Bewerber auch bei einem Mandanten vom entsprechenden Steuerberater angestellt ist. Können Sie mir hier weiterhelfen, welche Aussage korrekt ist? Ich möchte ungern einen Steuerberater engagieren, wenn mir dieser in Wahrheit gar nicht helfen kann. Vielen Dank vorab. VG Werner Dieser Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.
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