Guten Morgen Community, folgender Fall: Beschäftigungsbeginn lt. Arbeitsvertrag am 15.3. Der Arzt hat ein ärztliches Beschäftigungsverbot ab 6.3. ausgesprochen. Bei Abrechnung erfolgt folgender Fehlerhinweis: AAG: Der Beginn der Beschäftigung ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Eintrittsdatum sowie Beginn des Beschäftigungsverbotes den 15.3. erfasst. Hatte jemand schon einmal diesen Fall?
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