Hallo Anke, ich habe in den Bewegungsdaten den Betrag mit dem Nettoabzug eingegeben, der für diese Pfändung unter "allgemeine Angaben" hinterlegt ist. Der Nettoabzug wurde dann ordnungsgemäß in der Abrechnung und im Berechnungsschema dargestellt und als Tilgung von dem Pfändungsbetrag abgezogen. Viele Grüße Elke
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