Ich habe noch eine etwas andere Frage: In den FAQ unter Punkt 7.2 heisst es: "Maßgeblich sind die persönlichen oder betrieblichen wirtschaftlichen Verhältnisse, also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter Berücksichtigung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Alle zumutbaren Möglichkeiten sind auszuschöpfen, um die geschuldete Rückforderung zu erbringen." Mich irritiert die Bezeichnung "persönliche Verhältnisse". Heisst das, wenn mein Betrieb kein Vermögen hat, ich als Privatperson hingegen schon, dann muss ich davon die Rückforderung zahlen? Der Unternehmerlohn wurde doch bei der Berechnung nicht berücksichtigt, also sollte das Privatvermögen des Unternehmers bei der Forderung auch nicht berücksichtigt werden, oder?
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