Vielen Dank Herr Aras, aber das ist für uns leider keine Antwort auf unsere Frage und auch kein Sachverhalt der individuell untersucht werden muss. Es geht uns um die Datenlogik die die BfA hier für Punkt 3.3 verlangt. Muss hier - der Zeitpunkt des Beschäftigung-/Arbeitsverhältnissende ODER -der Zeitraum der letzten 5 Jahre VOR dem endgültigen Austritt betrachtet werden.
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