Hallo zusammen,
wir haben ein Problem im Programm "Lohn und Gehalt" im Zusammenhang mit der Erstellung einer Arbeitsbescheinigung.
Uns stellt sich die Frage, woher das Programm die Daten unter Nr. 3.3 der Arbeitsbescheinigung einsteuert.
Unser Beispiel:
Der AN ist per 30.06.25 ausgeschieden - im Kalender des AN ist folgendes eingetragen:
22.05. - 01.06. - K - Krankheit mit LFZ
02.06. - 25.06. - 1 - Zeitlohn
26.06. - 30.06. - U - Urlaub
Egal ob man einen Haken beim AN unter Stammdaten-Beschäftigung - Kündigung/Entlassung - Weitere Angaben -
setzt oder nicht, es erscheint in der Bescheinigung unter Nr. 3.3 immer ein Kreuz und ein Zeitraum "31.12.2020 bis 30.06.2025".
Durch den o. g. Haken ändert sich nur der Text "...unwiderruflich bezahlte Freistellung..."
Für uns gab es keine Freistellung zum Beschäftigungsende, die bescheinigt werden müsste.
Hallo,
die Angaben im DÜ-Protokoll Arbeitsbescheiniugung unter Punkt 3.3. weisen im Normallfall nur Zeiträume wie z. Bsp. Krankengeldende oder eine bezahlte Freistellung aus. Sofern Sie im Kalender oder in den Einstellungen Daten geändert haben, muss zwingend eine Lohnabrechnung wiederholt werden. Erst dann wird die Arbeitsbescheinigung korrigiert.
Sofern diese Antwort zu keiner Lösung führt, müssen wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über unsere Servicekanäle an uns.
Vielen Dank Herr Aras,
aber das ist für uns leider keine Antwort auf unsere Frage und auch kein Sachverhalt der individuell untersucht werden muss.
Es geht uns um die Datenlogik die die BfA hier für Punkt 3.3 verlangt. Muss hier
- der Zeitpunkt des Beschäftigung-/Arbeitsverhältnissende
ODER
-der Zeitraum der letzten 5 Jahre VOR dem endgültigen Austritt
betrachtet werden.