Hallo, grundsätzlich kann die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises nicht daran scheitern, dass Sie eine abweichende Gefahrentarifstellenverteilung innerhalb einer Mitgliedschaft abzurechnen haben. Bitte prüfen Sie – wie Herr Haas bereits geschrieben hat – ob Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll einen Vermerk finden, weshalb die Übermittlung nicht durchgeführt wurde. Außerdem kann es hilfreich sein, im Übernahmeprotokoll zu kontrollieren, ob Sie die Rückmeldung der aktuellen Stammdaten der DGUV erhalten haben. Freundliche Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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