Moin, die Höhe des Verdienstes spielt für die Anzahl der Kinderfreibeträge keine Rolle. Bei Steuerklasse 4 wird bei gemeinsamen Kindern bei beiden Ehepartner für jedes Kind 1 Kinderfreibetrag eingetragen. Bei 3 zu berücksichtigten Kindern müssten Sie und Ihre Frau beide Steuerklasse 4 mit 3 Kinderfreibeträgen haben. Genaueres müssten Sie beim Finanzamt erfragen oder eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Viele Grüße Uwe Lutz
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