@Lohnnutzer schrieb: Wenn zB Kinder mit Geburtsdatum 1997 erfasst sind steht im Rückmeldeprotokoll „0 Kinder“. Also wird hier nichts zurückgemeldet ( dieses Kind wäre 2011 demnach 13 Jahre alte gewesen) Bei diesem AN müsste dann aber im Rückmeldeprotokoll "Elterneigenschaft nachgewiesen" stehen. Dann ist dies auch elektronisch bestätigt. Die Anzahl der Kinder betrifft ja nur die Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind.
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