Kurz gesagt, als Kommanditist oder Mitunternehmer ist er ohne Lohnsteuern abzurechnen, da er keinen Lohn im Sinne vom Lohn erhält. Er ist ebenfalls nicht bei ELSTAM anzumelden und vom ELSTAM Abruf auszuschließen. Somit gibt es für ihn auch keine Lohnsteuerbescheinigung und nichts an das FA zu übermitteln. Seine Einkünfte muss er selbst im Rahmen seiner EST versteuern. Es gibt also nichts zu bescheinigen.
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