@RG1 schrieb: Arbeitnehmer erhält eine baV als Direktversicherung insgesamt in Höhe von EUR 644,00. Der Arbeitgeber zahlt EUR 500,00. Somit sind EUR 144,00 als Gehaltsumwandlung anzusehen. Auf diesen Betrag muss noch den Pflichtanteil berechnen, so wie ich es gelesen haben. Wenn der AG bereits 500 € zahlt, stellt sich für mich die Frage, ob der AG-Pflichtanteil nicht bereits in den 500 € enthalten ist. Hier hängt es vom Vertrag und der Gehaltsumwandlungsvereinbarung ab, also die Vereinbarung zwischen AG + AN.
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