Hallo Herr Stein, das angegebene Dokument ist mir bekannt. Ausgangspunkt war aber das Problem, wie mit nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern/Arbeitgebern umzugehen ist - hier hat die DATEV ja bekanntlich (noch) keine Lösung. Mein Vorschlag bezog sich daher auf eine Kontierung, ohne dass eine (lästige) manuelle Umbuchung notwendig ist bzw. ohne dass jedesmal ein Hinweis bei der Lohn-Stapelverarbeitung erscheint. Wie würde denn ansonsten die manuelle Umbuchung für die USt.-Differenz im SKR03 lauten?
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