Hallo zusammen, ich habe aktuell einen Fall, bei dem ich nicht weiterkomme und hoffe auf eure Erfahrungen oder einen hilfreichen Hinweis. Ein Mitarbeiter wurde bis einschließlich Mai mit Steuerklasse III abgerechnet. Anfang Juni haben wir über ELStAM die Information erhalten, dass sich die Steuerklasse auf I geändert hat. Entsprechend wurde der Mitarbeiter im Juni mit Steuerklasse I abgerechnet. Zum 30.06. erfolgte die Abmeldung des Mitarbeiters aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nachträglich hat uns der ehemalige Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Steuerklassenänderung auf Klasse I nicht korrekt war. Das Finanzamt habe die Steuerklasse rückwirkend wieder auf III angepasst – wir sollten dies bereits im ELStAM sehen können. Allerdings liegt uns bislang keine neue ELStAM-Rückmeldung vor. Die letzte, die wir sehen können, weist weiterhin nur die Steuerklasse I für Juni aus. Wir haben daraufhin beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Dort wurde uns telefonisch bestätigt: Die Steuerklasse I galt von Anfang bis Mitte Juni (wegen fehlendem Wohnsitz). Ab Mitte Juni sei wieder Steuerklasse III gültig Leider erhalten wir diese Information jedoch nur mündlich – eine schriftliche Bestätigung sei lt. Finanzamt nicht möglich. Auch eine neue ELStAM-Mitteilung bleibt aus, vermutlich, weil der Mitarbeiter bereits abgemeldet wurde. (!?!?) Daher stellen sich uns nun folgende Fragen: Ist es möglich, dass nach der Abmeldung doch noch eine ELStAM-Rückmeldung erfolgt? Sind wir verpflichtet, die Abrechnung für Juni rückwirkend zu korrigieren? Falls ja – wie geht man mit der Aufteilung auf zwei Steuerklassen innerhalb eines Monats korrekt um? Welche Dokumentation oder Bestätigung benötigen wir für eine rückwirkende Korrektur? (Wir möchten uns nicht auf die mündlichen Informationen vom Finanzamt berufen, sondern hätten gerne entsprechende schriftliche Mitteilungen.) Hat jemand schon einmal einen vergleichbaren Fall gehabt und kann uns ein Vorgehen empfehlen? Vielen Dank im Voraus!
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