Hallo, im Dokument mit der Nummer 1019277 lese ich "Lohn und Gehalt kann pro Kalendermonat nur ein Beschäftigungsverhältnis abrechnen. Ein Wiedereintritt darf nicht in dem Monat geschehen, in dem das letzte Beschäftigungsverhältnis geendet hat.". Ist ein Austritt zum 15. und ein Wiedereintritt zum 16. (nach Monatsabschluss) somit nicht programmseitig ausgeschlossen? Daher tendiere ich wie Ewa123 zur Erstellung der Meldungen über das SV-Meldeportal. Viele Grüße!
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