Hallo ALINAK23, wenn es im Programm DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung um die folgende Meldung geht, melden Sie sich kurz im Programmservice Steuern – am einfachsten durch Buchung eines verbindlichen Termins über den Terminservice Steuern: „Das Rumpfwirtschaftsjahr liegt außerhalb des aktuellen Feststellungszeitraums. Bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die Beteiligten wird es nicht berücksichtigt. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Korrigieren Sie die Eingabe.“ Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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