Hallo, ich habe eine Probeabrechnung gemacht und im Pfändungsschema erscheint: Pfändbares Bruttoeinkommen 2500.- unpfändbare Einkommensbestandteil lt. Anlage 50.- (Gutschein mit Lohnart 869) Der 50 Euro Gutschein ist im Pfändbaren Bruttoeinkommen enthalten, wird aber nicht auf das maßgebliche Nettoeinkommen angerechnet. Bei dem Mitarbeiter werden 180 Euro gepfändet. Der Auszahlungsbetrag liegt über der Pfändungsfreigrenze und darf gewährt werden. Ist das so ausreichend oder muss noch etwas beachtet werden?
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