Hallo zusammen, ich benötige Unterstützung bei folgender Fragestellung: Wir haben das Entgeltabrechnungssystem umgestellt und rechnen seit Januar 2025 mit LODAS comfort für TVöD ab. Leider haben wir versäumt, das Zahlverfahren für die VBLU von Sammelzahler auf Einzelzahlerverfahren umzustellen. Diese Festlegung kann meines Erachtens aber nur am Anfang des Jahres mit der Abrechnung Januar erfolgen und ist für ein Jahr bindend. Das haben wir versäumt. Um das gewünschte Einzelzahlerverfahren doch noch für 2025 zu installieren müsste ich wahrscheinlich den Januar 2025 noch einmal für alle Mitarbeiter wiederabrechnen, richtig? Meine Frage lautet jetzt: Werden durch die Wiederabrechnung komplett noch einmal sämtliche Beitragsnachweise für Januar an die Krankenkasse verschickt, auch, wenn sich keine Änderungen ergeben? Und wie verhindere ich, dass noch einmal Zahlungsdatein für die Gehälter und VL für Januar erstellt und an die Bank verschickt werden? Ziel der Aktion ist lediglich die Erstellung neuer (Einzel)Zahlungsträger für die VBLU, also für die Nettoabzüge. Wir wenden nicht das Schätzverfahren an. Danke für eine kurze Rückmeldung und viele Grüße, SB77
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