Hallo @ChriMa Der Bruttobetrag der Rechnung ist (mit Steuerschlüssel) auf das Aufwands oder Anlagevermögenskonto zu buchen. Anschließend ist der Bruttobetrag der Anzahlung (mit Steuerschlüssel) aufzulösen. Bei Kreditorischer Buchungsweise: Anzahlung: 1.000 Anzahlung und 190 Vorsteuer gegen Kreditor (September) Rechnung: 900 Kosten/Anlagegegenstand und 190 Vorsteuer gegen Kreditor (Oktober) Zahlung: 1.171 Kreditor an Bank Auflösung Anzahlung Kreditor 1.190 an Anzahlungen 1.000 und Vorsteuer 190 (Oktober) Somit bleibt auf dem Kreditorenkonto der offene Saldo von 19 € stehen. Ohne Kreditor: Geldausgang: 1.000 Anzahlung und Vorsteuer 190 an Bank 1.190 (September) Rechnung 900 Kosten/Anlagegegenstand und 190 Vorsteuer gegen Forderung 1.171 (Oktober) Auflösung Anzahlung: Forderung 1.190 an Anzahlung 1.000 und Vorsteuer 190 (Oktober) Somit verbleibt auf dem Forderungskonto 19 €. Allerdings: Der Rechnungsaussteller ist "verpflichtet", den Anzahlungsbetrag (inkl. Umsatzsteuerausweis) offen von der Rechnung abzuziehen oder die Anzahlungsrechnung gutzuschreiben. Tut er das nicht, ist definitiv die Vorsteuer aus dem Restbetrag nicht erstattungsfähig. Deshalb die Umbuchung in Höhe des Bruttobetrages bei Auflösung der Anzahlungsrechnung. Gruß Martin Heim
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