zunächst: Kudo für beide Antworten vor mir! Es sind beide guten Optionen! Welche Software auch immer Sie benutzen, jetzt zum Jahreswechsel muss es ein Update für für die X-Rechnung bereitstellen. Wenn die Kanzlei einen anderen Anbieter als Datev benutzt (was durchaus Sinn machen kann 😉 ) muss dieser entsprechend seine Software upgedatet haben oder tut es zum Jahreswechsel. Ansonsten, ja, das Datev-Portal für die E-Rechnung kann man nutzen. Hat meine Kanzlei auch zur Not bereitgestellt. (Und war wohl überflüssig - aber was solls?) Ich meine aber, im Regelfall sollte dieses Portal nur eine Übergangsregelung sein, Das Portal ist komplett Online, da bedarf es keines Programms - außer der digitale Weg soll nicht im Portal enden. Aber zum Start und zum Lernen mag es reichen, nach dem was ich davon gelesen habe. QJ
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