Hallo @gesa1 , nach meiner Kenntnis sind das die aktuell gültigen Werte für 2024: Grundfreibetrag 11.784 € p. a. Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 € p. a. Zusammen macht das bereits 13.014 € p. a., die in 2024 unbesteuert verbleiben. In meine Überschlagsrechnung habe ich noch nicht die Sonderausgaben (Rentenversicherungsbeiträge) eingerechnet. VG
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