Ich würde sogar eher zu einem Rechtsanwalt raten, da diese sozialversicherungsrechtliche Beratung aus meiner Sicht nicht mehr unter die Rechtsberatungsberechtigung des Steuerberaters fällt. Dieser müsste für eine tiefergehende Beratung auch auf einen Anwalt verweisen. Wenn Sie sich mit der Thematik selbst auseinandersetzen möchten, könnten Sie auch mit der Krankenkasse ihrer Frau sprechen. Das wird in Ihrem Fall die Instanz sein, die entscheidet, ob die Beschäftigung ihrer Frau krankenversicherungspflichtig wäre.
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