Guten Tag, vielen Dank für die Ausführungen. Den Exkurs möchte ich dennoch kurz aufgreifen: Meine Frage zielt nicht auf eine persönliche „Pfennigfuchserei“ ab, sondern auf die korrekte lohnabrechnungstechnische und arbeitsrechtliche Behandlung eines Krankengeldzuschusses. Ich bin selbst in der Entgeltabrechnung tätig. Wenn ein Arbeitgeber einen Krankengeld-zuschuss zugesagt hat, gehört es aus meiner Sicht zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung, den Beschäftigten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den höchstmöglichen Zuschuss zu gewähren. Gerade in längeren Krankheitsphasen kann auch ein vermeintlich kleiner Unterschied für den Arbeitnehmer durchaus relevant sein. Deshalb geht es hier nicht darum, ob man persönlich einen bestimmten Betrag als erheblich oder unerheblich empfindet, sondern darum, welches Nettoentgelt für die Ermittlung des sozialversicherungsfreien Zuschusses fachlich und rechtlich maßgeblich ist. Für Hinweise zu dieser konkreten Fragestellung bin ich daher weiterhin dankbar. Beste Grüße
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