Hallo, auch auf die Gefahr hin, dass das Thema schon durch und durch gekaut wurde. Mein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von 100 € für eine Bildschirmbrille - verlangt hierfür aber kein Attest. Vermutlich ein altes Relikt aus Zeiten vor 2019. Nun muss man sich ja auch einmal anpassen, die Mitarbeiter lege aber keine Arztberichte vor, sondern Quittungen von Optikern und erwarten (egal wie hoch die Kosten) einen Nettozuschuss von 100 €. Da es an Voraussetzung für Gesundheitsförderung oder Arbeitsschutz fehlt, wäre es doch als geldwerter Vorteil bzw. normaler Bruttomonatslohn zu behandeln, oder nicht? Die ewig allein verantwortliche Kollegin hat bisher die Lohnauszahlung einfach um 100 € erhöht, die Belege gesammelt und weder Buchhaltung noch Fibu-Journal angepasst. Ich fürchte ein wenig vor einer Betriebsprüfung. Eine helfende Antwort wäre prima. Vielen Dank schon jetzt! Ulkig 😉
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