@CLehnen Genau. Übernommene Kosten für eine Brille ohne Attest/Verordnung sind als normaler Arbeitslohn zu qualifizieren. Eine Pauschalierung kommt ohnehin nicht in Frage. (Außer nachträglich wie in unserem Prüfungsfall, weil die Änderung der LSt-Bescheinigung nicht mehr möglich war: 2021.) Hintergrund für das Festhalten an einer ärztlichen Verordnung: Würde diese nicht benötigt, könnten rechtzeitig vor dem sommerlichen Urlaubsbeginn auf einmal viele "Arbeitsplatzbrillen" bezuschusst werden, obwohl es sich eigentlich um die neueste Sonnenbrille von Ray Ban handelt.
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