Hallo zusammen, mir liegt eine Eingangsrechnung von einem Lieferanten aus Österreich vor, die aufgrund einer vorliegenden Maßnahme über Anzahlungen im Bau gebucht werden muss. Des Weiteren handelt es sich hier um einen Bereich der nicht in einen BgA (Betrieb gewerblicher Art) fällt. Somit liegt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor. Auf der Rechnung des Lieferanten ist folgender Hinweis vorhanden: "Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung gem. Artikel 6 Abs. 1 /BMR" Meines Erachtens ist es so, das wir (Kommune) als Leistungsempfänger verpflichtet sind, die Umsatzsteuer hier in Deutschland in unserer USt-VZ berücksichtigen müssen. Sehe ich das richtig? Dann kommt danach meine Frage, ob jemand von euch mir weiterhelfen könnte, welchen Steuerschlüssel ich verwenden kann, damit wir die USt. entsprechend ausweisen und an das Finanzamt abführen können und gleichzeitig keinen Vorsteuerabzug generieren. Wir arbeiten mit dem SKR 47. Ich bin über jede Hilfe dankbar. Mit freundlichen Grüßen Steffen Greve
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