Hallo @Steffen_Greve , eine Auskunft darüber, ob und wenn ja wo ein umsatzsteuerlicher Sachverhalt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen werden muss, können bzw. dürfen wir Ihnen nicht geben. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Steuerberater oder das Rechnungsprüfungsamt. Im DATEV Hilfe-Center Dokument 0907054 lesen Sie, mit welchem Steuerschlüssel die Rechnung erfasst werden muss, damit der Ausweis in der UStVA in der gewünschten Zeile erscheint. Mit der im Dokument unter Punkt 5 verlinkten Tabelle verfügbare Steuerschlüssel 2025 SKR03 SKR04.xlsx können Sie den korrekten Steuerschlüssel für die Buchung leicht finden. Die Steuerschlüssel sind für den SKR47 identisch anwendbar. Wenden Sie sich gern per Servicekontakt an den Programmservice DATEV kommunal. Wir sind Ihnen beim Finden des richtigen Steuerschlüssels behilflich.
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